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Droht vielen Rentnern ein Steuerstrafverfahren?
Der Gesetzgeber hat der Finanzverwaltung in bestimmten Bereichen einen Zugang zu steuerlich relevanten Informationen ermöglicht. So ist geregelt worden, dass neben den Daten der Lohnsteuerkarte auch Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter, und zwar rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2005, übersandt werden.
Hintergrund ist, dass im Jahr 2005 die Rentenbesteuerung geändert wurde und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr mit dem so genannten Ertragsanteil sondern mit 50% oder mehr versteuert werden. Durch diese Änderung sind viele Rentner verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben.
Der Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung dieser Daten ist abhängig von einer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt.
Und dieser Zeitpunkt steht nun kurz bevor.
Wer bislang seine Renteneinkünfte nicht erklärt hat und diese damit nicht versteuert hat sollte dringend prüfen, ob seine Einkünfte einschließlich der Renten über dem zu versteuernden Existenzminimum liegen.
Ist dies der Fall, ist dringend dazu zu raten über eine strafbefreiende Selbstanzeige in Form von Abgabe der Steuererklärung nachzudenken, da der Finanzbehörde ansonsten die Möglichkeit offen steht, ein Strafverfahren gegen den Rentner einzuleiten.
Zu beachten ist, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige ab dem Zeitpunkt nicht mehr möglich, ab dem Finanzamt die Rentenbezugsmitteilungen vorliegen.
Es besteht insoweit höchster Handlungsbedarf.
Dipl. Kfm. (FH) und Steuerberater Rüdiger Schaar ist Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins Dormagen e.V., der seine Beratungsstelle auf der Marktstr. 12 unterhält und Dienstag und Donnerstag von 10 bis 18 Uhr zur Beratung zur Verfügung steht.
Hilfe bei der Steuererklärung - Beratungsstelle in der Dormagener Innenstadt eröffnet
Vor kurzem hat der Lohnsteuerhilfeverein Dormagen e.V. in der Marktstraße 12 Dormagen seine Arbeit aufgenommen.
Der 31. Mai ist ein Tag, der für Arbeitnehmer zwiespältig besetzt ist. Zum einen ist er Stichtag für die Steuererklärung des
Vorjahres und somit eine Chance, mögliche Rückerstattungen zu erwirken. Zum anderen ist aber gerade die Zusammenstellung aller
Unterlagen, das Ausfüllen der oft unübersichtlichen Formulare und das Einlesen in Steuergesetze ein stressiges Unterfangen.
Wer ganz darauf verzichtet, verschenkt in den meisten Fällen bares Geld.
Der Lohnsteuerhilfeverein Dormagen e.V., der im April sein Büro in der Innenstadt von Dormagen
eröffnete, will dabei helfen, die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Als Selbsthilfeeinrichtung ist der eingetragene
Verein von Arbeitsnehmern für Arbeitnehmer geschaffen worden. Als solcher arbeitet er nach Vereinssatzung nach dem Kostendeckungsprinzip
und erstellt für seine Mitglieder unter anderem die Einkommensteuererklärung. Er ist allerdings beschränkt auf Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen.
Zu den Mitgliedern zählen also beispielsweise Arbeitnehmer, Studenten, Pensionäre oder Rentner. Wer andere Einkünfte, etwa aus
Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung, erzielt, kann dennoch Mitglied werden, wenn seine Einnahmen
9.000 Euro (18.000 Euro bei Eheleuten) nicht übersteigen.
Der Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt, das heißt, er richtet sich nach den jährlichen Bruttoeinnahmen des Mitglieds. Bis 12.500
Euro liegt er beispielsweise bei 50 Euro pro Jahr. Darin enthalten sind alle Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Maximaler Beitragssatz sind 280 Euro bei einer Bemessungsgrundlage von mehr als 100.000 Euro.
Die Steuerfachangestellten des Vereins, Catharine Wolter und Sylwia Bar, kümmern sich um die Berechnung, das Ausfüllen der Formulare,
reichen die Erklärung beim Finanzamt ein und prüfen anschließend den Bescheid. Das kann sich lohnen, denn: „Schätzungsweise ist jeder
zweite Steuerbescheid falsch“, sagt Rüdiger Schaar. Der Diplom-Kaufmann und Steuerberater ist Leiter der Beratungsstelle, die
zusätzlich zum Sitz des Vereins in der Vom-Stein-Straße zentrumsnah eröffnet wurde.
Unterstützung erhält der neu gegründete Verein von der in Dormagen ansässigen KSW Gruppe rund um Steuerberater und Diplom-Finanzwirt
Reinhard Knauft in Form von monatlichen Schulungen.
Auch die Mitglieder des Vereins bekommen kostenlose Informationen – zum einen über aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen auf der
Internetseite des Vereins, aber auch über das Steuerrecht hinaus. Geplant sind etwa Vorträge von Juristen der KSW Gruppe.
So wird Rechtsanwältin Julia Schmidt über ihre Themenschwerpunkte Familienrecht und Verkehrsrecht referieren.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Weber wird zu diversen arbeitsrechtlichen Themen vortragen.
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