Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit:
Einkünfte
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung/en
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Lohnsteuerkarten oder Lohnabrechnung
Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung
z.B. durch Bescheinigung (zur Vorlage beim Finanzamt) über
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Arbeitslosengeld / Insolvenzgeld / Mutterschaftsgeld / Krankengeld
Bei Rentenbezug
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bei erstmaligem Bezug: den Rentenbescheid
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ansonsten aktuelle Rentenpassungsmitteilung
Anlage VL (Bescheinigung über Vermögenwirksame Leistungen)
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Von Bausparkasse und Vermögungsabteilungen
Sonderausgaben (Belege und Nachweise über:)
Versicherungsbeiträge für
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Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten- und Unfallversicherung
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private und Kfz-Haftpflichtversicherung
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private Leibrentenversicherung, abgeschlossen ab dem 31.12.2004, sogenannte Rürup-Rente
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Spenden
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z.B. gemeinnützige, kirchliche oder Parteispenden
Ausbildungskosten
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Kosten für Ihre erstmalige Berufsausbildung oder Ihr Erststudium – dies betrifft nicht die Ausbildungskosten Ihrer Kinder
Werbungskosten
Beiträge zu Berufsverbänden
Reisekosten (Arbeitgeberbescheinigung)
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über durchgeführte Dienstreisen (auch Kraftfahrer)
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über durchgeführte Einsatzwechseltätigkeiten
Fortbildungskosten
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z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten
Arbeitsmittel
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z.B. Computer, Werkzeuge, Berufsbekleidung
Doppelte Haushaltsführung
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z.B. Miete, Mietnebenkosten
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Kinder über 18 Jahre
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Ausbildungs-, Lehrverträge, Studien- oder Schulbescheinigungen
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Eigene Einkünfte und Bezüge von Kindern über 18 Jahren: z.B. elektr. Lohnsteuerbescheinigung, BAFöG, Arbeitslosengeld
Außergewöhnliche Belastungen (Belege und Nachweise über:)
Krankheitskosten
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z.B. Medikamente / Zahnarzt / Brille
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Krankenhausaufenthalte / Praxisgebühren
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Kosten für eine Kur, einen Heilpraktiker
Scheidungskosten, Beerdigungskosten
Nachweis über Behinderung
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Behindertenausweis, Bescheinigung über Körperbehinderung oder Rentenbescheid über Unfallrente
Unterhaltsleistung an Angehörige oder an Lebenspartner/in
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z.B. Unterhalt an Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende
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Unterhalt an nicht mehr Kindergeld berechtigte Kinder
Sonstiges
Jahressteuerbescheinigung
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über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen
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bei einbehaltener Zinsabschlags- oder Kapitalertragssteuer
Haushaltsnahe Dienstleistungen
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z.B. Gartenarbeiten, Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten
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hierbei sind unbedingt die Rechnung und der Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsträger) erforderlich
Bei Übertragung von Grundbesitz bei Vermietung und Verpachtung
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Notarieller Übergabevertrag
Riester Rente
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Bescheinigung nach §10a Abs.5 EstG
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Meldung zur Sozialversicherung
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Zulagenantrag
Bei Änderung des Familienstandes
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Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde