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Beratungsgespräch
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit:
Einkünfte
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung/en:
Lohnsteuerkarten oder Lohnabrechnung
Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung:
z.B. durch Bescheinigung (zur Vorlage beim Finanzamt) über:
Arbeitslosengeld / Insolvenzgeld
Mutterschaftsgeld / Krankengeld
Bei Rentenbezug:
- bei erstmaligem Bezug: den Rentenbescheid
- ansonsten aktuelle Rentenpassungsmitteilung
Anlage VL (Bescheinigung über Vermögenwirksame Leistungen):
- Von Bausparkasse und Vermögungsabteilungen
Sonderausgaben
Belege und Nachweise über:
Versicherungsbeiträge für:
- Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten- und Unfallversicherung
- private und Kfz-Haftpflichtversicherung
Private Leibrentenversicherung, abgeschlossen ab dem 31.12.04, sogenannte Rürup-Rente
Spenden:
z.B. gemeinnützige, kirchliche oder Parteispenden
Ausbildungkosten:
(Kosten für Ihre erstmalige Berufsausbildung oder Ihr Erststudium - dies betrifft nicht die Ausbildungskosten Ihrer Kinder)
Werbungskosten
Beiträge zu Berufsverbänden
Reisekosten (Arbeitgeberbescheinigung):
- über durchgeführte Dienstreisen (auch Kraftfahrer)
- über durchgeführte Einsatzwechseltätigkeiten
Fortbildungskosten:
z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten
Arbeitsmittel:
z.B. Computer, Werkzeuge, Berufsbekleidung
Doppelte Haushaltsführung:
z.B. Miete, Mietnebenkosten
Kinder über 18 Jahre
Ausbildungs-, Lehrverträge, Studien- oder Schulbescheinigungen
Eigene Einkünfte und Bezüge von Kindern über 18 Jahren:
(z.B. elektr. Lohnsteuerbescheinigung, BAFöG, Arbeitslosengeld)
Außergewöhnliche Belastungen
Belege und Nachweise über:
Krankheitskosten:
z.B. Medikamente / Zahnarzt / Brille
Krankenhausaufenthalte / Praxisgebühren
Kosten für eine Kur, einen Heilpraktiker
Scheidungskosten, Beerdigungskosten
Nachweis über Behinderung
- Behindertenausweis, Bescheinigung über Körperbehinderung oder Rentenbescheid über Unfallrente
Unterhaltsleistung an Angehörige oder an Lebenspartner/in
z.B. Unterhalt an Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende
Sonstiges:
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge
und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzlagen
Steuerbescheinigung bei einbehaltener Zinsabschlags- oder Kapitalertragssteuer
Haushaltsnahe Dienstleistungen
z.B. Gartenarbeiten, Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten;
hierbei sind unbedingt die Rechnung und der Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsträger) erforderlich
Bei Übertragung von Grundbesitz
Notarieller Übergabevertrag
Riester Rente
- Bescheinigung nach §10a Abs.5 EstG
- Meldung zur Sozialversicherung
- Zulageantrag
Bei Änderung des Familenstandes
(Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
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